Schallschutz
Grundlage für die Erstellung des Schallschutznachweises ist die DIN4109-02:2018.
Wir erstellen mit einem speziellen Rechenverfahren den Schallschutz gegen Innenlärm im Hochbau sowie
gegen den Außenlärm.
Das bedeutet, dass der notwendige gesetzliche Mindestschallschutz nach DIN4109-2:2018 ab einem 2-
Familienwohnhaus notwendig wird. Im Schallschutz gegen Innenlärm werden alle Bauteile nachgewiesen,
die als Trennbauteile (Wände, Decken usw.) zwischen den jeweiligen Wohn- bzw. Nutzeinheiten liegen.
Sie erhalten bei unseren Nachweisen eine detaillierte Berechnung mit Bauteilaufbau und auf Wunsch
erstellen wir Ihnen einen Positionsplan (zur besseren Übersicht) mit den nachgewiesenen Bauteilen.
Der Schallschutznachweis gegen Außenlärm, wird nach bauordnungsrechtlichen Anforderungen
(Bauordnung) gemäß den zur Verfügung gestellten Bebauungsplänen und Lärmpegelberechnungen von
Schallschutzgutachtern erstellt.
Bei größeren Projekten erstellen wir zur besseren Übersicht Positionspläne.
